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   BVerwG, 27.03.1985 - 1 B 36.85   

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https://dejure.org/1985,8634
BVerwG, 27.03.1985 - 1 B 36.85 (https://dejure.org/1985,8634)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1985 - 1 B 36.85 (https://dejure.org/1985,8634)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1985 - 1 B 36.85 (https://dejure.org/1985,8634)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 1 B 36.85
    Sie greift die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht an und beschränkt sich auf das Vorbringen, der Vorderrichter habe verkannt, daß die angefochtenen Bescheide den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (BVerwGE 61, 105) zur Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und zu dem ausländerbehördlichen Ermessen im Sinne dieser Vorschrift aufgestellten Grundsätzen nicht gerecht werden.
  • BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 1 B 36.85
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Instanzgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht, also seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde legt, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt; gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß in der Beschwerdebegründung dargetan werden, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Rechtssatz abgewichen sein soll (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - DVBl. 1984, 98).
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